- Kontenkontrolle
- Überprüfung der Buchung auf den ⇡ Konten. K. erfolgt durch Vergleichen (⇡ kollationieren): 1. In der Übertragungsbuchhaltung (1) der Buchungsbelege mit der Grundbucheintragung, (2) der Grundbucheintragung mit Übertragung in das Hauptbuch.- 2. Bei der ⇡ Durchschreibebuchführung nur zwischen Beleg und Urschrift, da die Durchschrift Übertragungsfehler ausschließt.- Eine zahlenmäßige K. der Eintragungen ergibt sich bei der ⇡ doppelten Buchführung zwangsläufig aus der Seitenaddition der Soll- und Habenspalten. Bei Unachtsamkeit sind allerdings Kontenverwechslungen möglich.- 3. Bei computergestützter Buchführung (⇡ computergestützte Finanzbuchhaltung) ist K. nur bei der Dateneingabe erforderlich. Rechenfehler und Datentransportfehler (z.B. Über- und Vortragsfehler) sind – von technischem Versagen und Systemfehlern abgesehen – ausgeschlossen.
Lexikon der Economics. 2013.