Kontenkontrolle

Kontenkontrolle
Überprüfung der Buchung auf den  Konten. K. erfolgt durch Vergleichen ( kollationieren): 1. In der Übertragungsbuchhaltung (1) der Buchungsbelege mit der Grundbucheintragung, (2) der Grundbucheintragung mit Übertragung in das Hauptbuch.
- 2. Bei der Durchschreibebuchführung nur zwischen Beleg und Urschrift, da die Durchschrift Übertragungsfehler ausschließt.
- Eine zahlenmäßige K. der Eintragungen ergibt sich bei der  doppelten Buchführung zwangsläufig aus der Seitenaddition der Soll- und Habenspalten. Bei Unachtsamkeit sind allerdings Kontenverwechslungen möglich.
- 3. Bei computergestützter Buchführung ( computergestützte Finanzbuchhaltung) ist K. nur bei der Dateneingabe erforderlich. Rechenfehler und Datentransportfehler (z.B. Über- und Vortragsfehler) sind – von technischem Versagen und Systemfehlern abgesehen – ausgeschlossen.

Lexikon der Economics. 2013.

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